Gesetze bezüglich der Spielfelder
Legale Spielfelder sind in Deutschland schwierig zu eröffnen Es gibt viele Regeln, die einzuhalen sind. Diese Regeln seien hier aufgeführt:
Die 8 goldenen Regeln zum eigenen Spielfeld:
1. Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)
2. Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m hohen Fangzaun.)
3. Das Gelände muß umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)
4. Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten ist)
5. Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.
6. Der Club oder der Verein muß nicht e.V. (eingetragener Verein beim Amtsgericht) sein.
7. Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
8. Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete.
Einige der Regeln haben wir bissel vertieft beschrieben um es etwas besser
zu verdeutlichen wie es in Deutschland so läuft.
Zu Regel 2. Paintballs dürfen das Spielfeld nicht verlassen können. Im Normalfall bedeutet das, dass das Spielfeld von Fangnetzen umgeben sein muss (mind. 3 Meter hoch). Auf dem Bild rechts erkennt man einigermaßen den um das Spielfeld gezogenen Fangzaun. Übrigens, der Fangzaun zählt auch schon als Umfriedung . In Wäldern, die eine Umfriedung besitzen (wo schon ein nicht einfach übersteigbarer Zaun vorhanden ist), kann ein Ausreichender Abstand des Spielfeldes zu eben jener Umfriedung ausreichen, jedoch ist hier nachzuweisen, dass die Kugeln das Spielfeld nicht verlassen können (weil die Bäume zu dicht sind etc...). Aber wer hat schon ein dermassen grosses Waldstück 
Nochwas: In einigen Gemeinden wurden Spielfelder geschlossen, weil man ja, wenn man den Markierer hoch genug halte, über das Netz hinausschießen könne. Da helfen dann nur noch Hallen (oder mehr Gehirn für die Sachbearbeiter). Warnschilder sind Pflicht, wenn das Spielfeld nicht anderweitig unzugänglich gemacht ist (hoher Zaun oder so...).
Zu Regel 3.: Spielen nur in befriedetem Gelände (Faustregel: umzäunt) mit Genehmigung des Besitzers. In Waldgebieten bekommt man leider kaum eine Genehmigung für einen Zaun (Störung des WIldwechsels etc...).
Zu Regel 4. Das Feld darf keinen Öffentlichkeitsbezug aufweisen. Diese Regel ist einzigartig in Deutschland. Sozusagen ein Triumph der Juristerei. Bedeutet: Das Gelände darf von außen nicht einsehbar sein, es darf für das Gelände nicht öffentlich geworben werden. Nur Mitglieder des "Besitzer-Vereins" dürfen Zutritt haben. Aber: Es muss sich nicht um einen eingetragenen Verein handeln.
Zu Regel 8. Achtet darauf, als was das Grundstück im Grundbuchamt (Flächennutzungsplan) eingetragen ist. Jedes Fleckchen Erde in Deutschland hat eine eingetragene Funktion. So ist Paintball auf sogenannten landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht gestattet. Auch forstwirtschaftliche Nutzflächen sind tabu - was es gerade für Woodlandspieler schwer macht. Unbedenklich sind lt. paintball.de reine Gewerbegebiete.